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rechtliche Frage: Einkaufsgutschein

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    • rechtliche Frage: Einkaufsgutschein

      Hallo Zusammen,


      kennt sich jemand rechtlich in folgender Sache aus ?

      Ich hab mir vor 7 Jahren meinen alten Notebookrucksack gekauft, jetzt war er teilweise eingerissen und einiges schon richtig kaputt.
      Da ich aber eine lebenslange Garantie bei dem Rucksack hab, hab ich mich an die Firma gewendet und hab per email Kontakt aufgenommen. Ich bekam die Info, dass zu dem Händler gehen soll, wo ich den Rucksack gekauft hatte,der schickt ihn dann zum Hersteller, dann soll der Hersteller einen Gutschein erstellen, an den Händler weitergeben und der dann mich.

      Jetzt hat mich der Händler angerufen um mir mitzuteilen, dass er das jetzt eingeschickt hat und das es 3-4 Wochen dauernd kann.
      Gut kein Problem - ich hab dann die Gutschrift angsprochen und da meinte der Händler, dass ich da nur einen Einkaufsgutschein bekomme und NICHT mein Geld ausgezahlt bekommen kann.

      Ich meinte mal gelesen zu hatten, dass diese Einkaufsgutschein_Kunden_Vertrösterei gar nicht rechtens ist.

      Kann mich da jemand mal aufklären und Licht ins Dunkel bringen ?

      Denn ich will auch keinen Einkaufsgutschein , sondern mein Geld :)


      gruss
      fusel
    • Eine Garantie jedwelcher Art ist immer eine freiwillige Leistung, in diesem Falle des Herstellers. Demzufolge kann der Hersteller nach eigenem Ermessen auch Bedingungen daran knüpfen.

      Wenn also der Hersteller sagt, im Falle eines Materialfehlers kriegst Du einen Gutschein, ist das eben so. Wenn aber der Hersteller dem Händler die Ware gutschreibt und der Dir aber nur einen Gutschein gibt, ist das nicht rechtens.

      Was steht den in den Garantiebedingungen drin?

      Grüße

      Rüdiger
      Äpfel und Birnen:
      MacBook Intel Core 2 Duo 2,26GHz, 2GB, 320GB, Snow Leopard
      Macbook nano Intel Atom 1,6GHz, 1GB, 160GB, Kalyway Leopard (=Acer Aspire One A150)
      Mac mini Intel Core Duo 1,83GHz, 2GB, 160GB, Leopard
    • Original von fusel
      Welche Garantiebedingungen ?


      Na irgendwoher mußt Du die folgende Information ja her haben:
      Original von fusel
      Da ich aber eine lebenslange Garantie bei dem Rucksack hab


      Die vom Händler - also seine AGBs ?

      oder

      vom Hersteller ?

      Immer von dem, der die Garantie gibt.

      AGB ist übrigens schon der Plural (Allgemeine Geschäftsbedingungen). Deine Abkürzung AGBs wären dann die Allgemeinen Geschäftsbedingungens. ;) Sorry, konnte ich mir nicht verkneifen. *duck*

      Grüße

      Rüdiger
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      Mac mini Intel Core Duo 1,83GHz, 2GB, 160GB, Leopard
    • RE: rechtliche Frage: Einkaufsgutschein

      Original von fusel
      Hallo Zusammen,

      Ich meinte mal gelesen zu hatten, dass diese Einkaufsgutschein_Kunden_Vertrösterei gar nicht rechtens ist.

      gruss
      fusel


      Von rechts wegen kannst Du gegen diesen Gutschein keine Front machen, da es zwar nicht OK ist, baer es ist auch nicht rechtswidrich.

      Ich wuerde allerdings den Gutschein ablehnen und auf das Geld bestehen, der Gutschein bringt dir ja nicht Dein Geld zurueck, sondern er zwingt Dich etwas Anderes zu kaufen, was Du eventuell gar nicht brauchst.
      De eerste stap is altijd de moeilijkst =^..^=.
      When we are happy we are always good, but when we are good we are not always happy.
      Gruss vom Symbian-Freak und Katzen-Freund Macintoshy