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Geldstrafe für die Nutzung eines offenen WLAN und Stalking auf studiVZ

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    • Geldstrafe für die Nutzung eines offenen WLAN und Stalking auf studiVZ

      Quelle:

      heise.de/newsticker/meldung/Ge…g-auf-studiVZ-917915.html

      Vor allem die Passage ist hierbei interessant:

      Juristisch bemerkenswert ist an der Entscheidung vor allem die Verurteilung wegen der Nutzung eines offenen WLANs. Die Staatsanwaltschaft bewertete diese Nutzung nach Anfrage von heise online als unbefugtes Nutzen eines fremden Computernetzwerks durch regelmäßiges Herstellen einer Funkverbindung per Laptop zum Internet. Das sei als Straftat nach den Paragraphen 89 und 148 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bewertet worden.
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