Quelle:
heise.de/newsticker/meldung/Ge…g-auf-studiVZ-917915.html
Vor allem die Passage ist hierbei interessant:
heise.de/newsticker/meldung/Ge…g-auf-studiVZ-917915.html
Vor allem die Passage ist hierbei interessant:
Juristisch bemerkenswert ist an der Entscheidung vor allem die Verurteilung wegen der Nutzung eines offenen WLANs. Die Staatsanwaltschaft bewertete diese Nutzung nach Anfrage von heise online als unbefugtes Nutzen eines fremden Computernetzwerks durch regelmäßiges Herstellen einer Funkverbindung per Laptop zum Internet. Das sei als Straftat nach den Paragraphen 89 und 148 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bewertet worden.
AMD Ryzen 7 PRO 5750G, 32 GB RAM, 1 TB NVMe SSD, RTX 3060, Win 11
iPad Air 2 64 GB, iPhone 13 128 GB
UPS: APC Back-UPS Pro 900VA BR900G-GR
"Der Erwerb von Reichtum ist nicht mehr die treibende Kraft in unserem Leben. Wir arbeiten, um uns selbst zu verbessern – und den Rest der Menschheit." (Jean-Luc Picard)
Feedback an Apple
iPad Air 2 64 GB, iPhone 13 128 GB
UPS: APC Back-UPS Pro 900VA BR900G-GR
"Der Erwerb von Reichtum ist nicht mehr die treibende Kraft in unserem Leben. Wir arbeiten, um uns selbst zu verbessern – und den Rest der Menschheit." (Jean-Luc Picard)
Feedback an Apple