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Macbook Air und Pro für 49 Euro

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    • RE: Macbook Air und Pro für 49 Euro

      Wie schaut das rechtlich aus? Steht nicht irgendwo: Irrtümer ausgeschlossen oder vergleichbares?
      Also müssen die das ausliefern oder nicht? Jetzt mal mit ausgeschlossender Kulanz.
      AMD Ryzen 7 PRO 5750G, 32 GB RAM, 1 TB NVMe SSD, RTX 3060, Win 11
      iPad Air 2 64 GB, iPhone 13 128 GB
      UPS: APC Back-UPS Pro 900VA BR900G-GR

      "Der Erwerb von Reichtum ist nicht mehr die treibende Kraft in unserem Leben. Wir arbeiten, um uns selbst zu verbessern – und den Rest der Menschheit." (Jean-Luc Picard)
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    • RE: Macbook Air und Pro für 49 Euro

      Original von raymond
      Also müssen die das ausliefern oder nicht?


      Ja, sie muessen ausliefern, allerdings, wenn man online bestellt, denn haben beide Seiten ja auch das 14-taegige Ruecktrittsrecht.
      Wenn man online kauft, ist es mit einen Haustuer-Kaufgeschaeft gleich zu setzen.

      Geht man aber z.B. bei Otto/Quelle hin und kauft dort, denn ist es bindet und das Notebook gehoert dem kaeufer.

      Ebenso ist es ja auch wenn eine Bank versehentlich eine Summe auf ein falsches Konto ueberschreibt, merkt das der Kontoeigner und er hebt das geld ab, muss die Bank bei dem Geschaedigten, dem das geld eigentlich gehoert, gerade stehen.

      Bei Gewinnspielen ist es aehnlich, bekommt man Bescheid, dass man z.B. ein Audi gewonnen hat, denn kann man das Fahrzeug einklagen, ist aber langwierig.
      De eerste stap is altijd de moeilijkst =^..^=.
      When we are happy we are always good, but when we are good we are not always happy.
      Gruss vom Symbian-Freak und Katzen-Freund Macintoshy
    • RE: Macbook Air und Pro für 49 Euro

      Original von Macintoshy

      Geht man aber z.B. bei Otto/Quelle hin und kauft dort, denn ist es bindet und das Notebook gehoert dem kaeufer.



      Das hört sich natürlich gut an, jedoch wird es sehr wahrscheinlich dem(der) KassiererIn auffallen.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von raymond ()

    • Keineswegs muß der Händler ausliefern! Das ist eine urban legend.

      Die Preisauszeichnung ist de jure eine "invitatio ad offerendum", also eine Einladung an den Kaufinteressenten dem Händler ein Kaufangebot zu machen. Erst die Annahme (!) dieses Kaufangebots macht daraus einen (mündlichen) Kaufvertrag.

      Wenn also, ob im Internet oder im Ladengeschäft, ein Fehler bei der Preisauszeichnung passiert, so ist der Händler mitnichten verpflichtet, die Ware auch zu diesem Preis zu verkaufen.

      Sollten sich solche "Fehler" allerdings häufen, so muß der Händler damit rechnen, wegen unlauteren Wettbewerbs belangt zu werden.
      Äpfel und Birnen:
      MacBook Intel Core 2 Duo 2,26GHz, 2GB, 320GB, Snow Leopard
      Macbook nano Intel Atom 1,6GHz, 1GB, 160GB, Kalyway Leopard (=Acer Aspire One A150)
      Mac mini Intel Core Duo 1,83GHz, 2GB, 160GB, Leopard
    • Original von newman
      Quelle musste doch auch mal ausliefern, als Waschmaschinen sehr günstig "angeboten" wurden :D

      Da ging es nicht um Waschmaschinen, sondern um Fernseher. Quelle hatte diese bereits zu einem falschen, sehr niedrigen Preis ausgeliefert und wollte nun die Fernseher zurück oder eine Nachzahlung der Preisdifferenz.

      Beides wurde von einem Gericht abgelehnt.

      Weitere Fernseher wurden nicht zu dem falschen Katalogpreis ausgeliefert, sondern die Interessenten auf den Druckfehler aufmerksam gemacht.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von bussela ()

    • Original von bussela
      Sollten sich solche "Fehler" allerdings häufen, so muß der Händler damit rechnen, wegen unlauteren Wettbewerbs belangt zu werden.


      Das stimmt zumal der Haendler denn nicht mehr beweisen kann, ob es wirklich nur Druckfehler earen.
      Ausgelieferte Ware muss allerdings wirklich nicht zurueck gegeben werden.

      Merkt der Haendler vor dem Rausgeben der Ware, dass etwas falsch ist, denn muss er es nicht abgeben.

      Wird eine Bestellung bestaetigt und der Haendler korrigiert im Nachhinein, denn muss der KUnde den Artikel allerdings auch nicht mehr annehmen.

      Also wenn ein Artikel fuer 49,90 ausgepreist ist und der Haendler sagt, dass es normal 149,90 sein sollen, denn muss man es dafuer nicht nehmen.
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    • Die ganze Sache hat nichts mit einem Rücktrittsrecht zu tun (dass der Händler das auch 14 Tage hat, höre ich jetzt zum ersten Mal - stimmt das?), sondern einfach damit, dass der Kaufvertrag seitens des Anbieters erst mit der Auslieferung zustande kommt, nicht aber mit der Bestellung durch den Kunden oder durch eine eventuell folgende, automatisch generierte Bestellbestätigung. Einzig die Auslieferung zählt als Annahme des Kaufvertrags. Solange das Gerät also noch nicht zur Post gebracht wurde, hat der Händler die Möglichkeit den Vertrag nicht anzunehmen.

      Otto hat das ja mittlerweile korrigiert, unter den "Geschädigten" werden nun auf Kulanz Gutscheine und Macbooks verlost.
    • Original von man in black
      dass der Händler das auch 14 Tage hat, höre ich jetzt zum ersten Mal - stimmt das?


      Nein, das stimmt nicht. Rücktrittsrecht wegen Nichtgefallen gibt es nur im Fernabsatzgeschäft (z.B. Versandhandel), weil man da nicht, wie im Ladengeschäft, die Ware vor dem Kauf begutachten kann.

      Deshalb gibt es im Ladengeschäft ja auch kein Rücktrittsrecht, auch wenn viele Händler das freiwillig anbieten.
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    • Ein Argument von Gutjahr zieht: Auf die Idee bei Otto nach Macs zu suchen, wär ich bisher nicht gekommen. So haben sie der Öffentlichkeit "mitgeteilt", daß sie auch Macs im Sortiment haben.

      Aus demselben Grund gibt's bei Praktiker, wie es in der Werbung immer so schön heißt, immer wieder "20% auf alles außer Tiernahrung". Die könnten auch das Frolic rabattieren -- aber dann wüßten wir ja nicht, daß sie überhaupt Tierfutter im Sortiment haben.
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    • Vielleicht gehts ja Otto.de genauso wie Quelle.de:
      heise.de/newsticker/Urteil-Que…-liefern--/meldung/144012
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    • Wuerde mich nicht wundern wenn das so passiert.

      Ich denke der schaden haelt sich in Grenzen , bei so nem Versandhaus Riesen.
      Und den ganzen aerger was man dadurch kriegt das man wegen eigen Fehler dem Kunden die Ware nicht liefert waere sehr schlechte Werbung.


      i-phone
      Apple iMac 24`:2,66 GHz core2duo , 4GB RAM , 640GB HDD , geforce 9400M with Snow Leopard ^^
      / GamingPC : 3,2GHz Core2Quad , 4GB RAM , 1000GB HDD , HD5770 1GB, Asus P5Q Delux Mobo.