Zahl der Organspenden soll per Gesetz erhöht werden
Berlin (dpa) - Die Zahl der Organspenden in Deutschland soll auf gesetzlichem Wege drastisch erhöht werden. Der Nationale Ethikrat schlug am Dienstag in Berlin eine grundlegende Neuregelung vor: Demnach sollen die Mediziner Verstorbenen im Zweifelsfall immer Organe entnehmen dürfen, um Schwerstkranken mit einer Transplantation das Leben zu retten.
Der Spender oder seine Angehörigen müssen dies nach dem Vorschlag des Gremiums ausdrücklich ablehnen, ansonsten gelte das Schweigen als Zustimmung, sagte Ratsmitglied Jochen Taupitz.
Die Bürger sollen den Plänen zufolge nach einer Aufklärungskampagne systematisch aufgefordert werden, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden, sagte die Vorsitzende des Ethikrates, Kristiane Weber-Hassemer. Diese Entscheidung könne jederzeit zurückgenommen und auf der Krankenkassenkarte oder dem Führerschein gespeichert werden. Äußert sich jemand nicht, sollen seine Organe im Todesfall entnommen werden können, sofern die Angehörigen nicht ausdrücklich widersprechen.
Derzeit sterben in Deutschland jedes Jahr etwa 1000 Menschen, weil es nicht genügend Spenderorgane gibt. Bislang wird die ausdrückliche Zustimmung des Verstorbenen, beispielsweise in Form eines Organspendeausweises, benötigt. Liegt diese nicht vor, treffen die Angehörigen die Entscheidung. Sie sollen sich am mutmaßlichen Willen des Toten orientieren.
Der Ethikrat, ein Beratergremium der Bundesregierung, schlägt nun eine Kombination aus Erklärungs- und Widerspruchsmodell vor. «Für die Fälle, wo jemand keine klare Antwort gibt, soll die Widerspruchsregelung gelten», forderte Taupitz. Das würde bedeuten, dass die Mediziner prinzipiell von einer Einwilligung ausgehen und nach der Feststellung des Hirntods Organe entnehmen können. Verfassungsrechtliche Bedenken hat der Ethikrat bei dem Modell nicht. «Wir halten die Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts in diesem Fall für vertretbar», sagte Taupitz. Schließlich stünden ihr die Rettung von Menschenleben gegenüber.
Der Medizinrechtler betonte, dass neben dem neuen erweiterten Widerspruchsmodell weitere Maßnahmen zur Steigerung der Spendenzahlen nötig seien. Viele Kliniken meldeten potenzielle Spender nicht an die zentrale Vermittlungsstelle, weil sie Aufwand und Kosten einer Transplantation scheuten. Dem könne mit finanziellen Anreizen entgegen gewirkt werden, sagte Taupitz. Auch die Einrichtung von Transplantationsbeauftragten habe in anderen Ländern positive Wirkung gezeigt.
Quelle:
abendblatt.de/appl/newsticker2…ol&module=dpa&id=14421874
Berlin (dpa) - Die Zahl der Organspenden in Deutschland soll auf gesetzlichem Wege drastisch erhöht werden. Der Nationale Ethikrat schlug am Dienstag in Berlin eine grundlegende Neuregelung vor: Demnach sollen die Mediziner Verstorbenen im Zweifelsfall immer Organe entnehmen dürfen, um Schwerstkranken mit einer Transplantation das Leben zu retten.
Der Spender oder seine Angehörigen müssen dies nach dem Vorschlag des Gremiums ausdrücklich ablehnen, ansonsten gelte das Schweigen als Zustimmung, sagte Ratsmitglied Jochen Taupitz.
Die Bürger sollen den Plänen zufolge nach einer Aufklärungskampagne systematisch aufgefordert werden, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden, sagte die Vorsitzende des Ethikrates, Kristiane Weber-Hassemer. Diese Entscheidung könne jederzeit zurückgenommen und auf der Krankenkassenkarte oder dem Führerschein gespeichert werden. Äußert sich jemand nicht, sollen seine Organe im Todesfall entnommen werden können, sofern die Angehörigen nicht ausdrücklich widersprechen.
Derzeit sterben in Deutschland jedes Jahr etwa 1000 Menschen, weil es nicht genügend Spenderorgane gibt. Bislang wird die ausdrückliche Zustimmung des Verstorbenen, beispielsweise in Form eines Organspendeausweises, benötigt. Liegt diese nicht vor, treffen die Angehörigen die Entscheidung. Sie sollen sich am mutmaßlichen Willen des Toten orientieren.
Der Ethikrat, ein Beratergremium der Bundesregierung, schlägt nun eine Kombination aus Erklärungs- und Widerspruchsmodell vor. «Für die Fälle, wo jemand keine klare Antwort gibt, soll die Widerspruchsregelung gelten», forderte Taupitz. Das würde bedeuten, dass die Mediziner prinzipiell von einer Einwilligung ausgehen und nach der Feststellung des Hirntods Organe entnehmen können. Verfassungsrechtliche Bedenken hat der Ethikrat bei dem Modell nicht. «Wir halten die Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts in diesem Fall für vertretbar», sagte Taupitz. Schließlich stünden ihr die Rettung von Menschenleben gegenüber.
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De eerste stap is altijd de moeilijkst =^..^=.
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Gruss vom Symbian-Freak und Katzen-Freund Macintoshy
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