Ich habe Ende des letzten Jahres eine eMail von Lebensprognose.de erhalten, mit der Aufforderung eine Gebühr für eine Dienstleistung zu zahlen.
Ich hab mich ein wenig informiert, und auch andere Leute in meiner (schulischen) Umgebung haben solche eMails erhalten.
Es ist jedoch irrelevant, ob man sich da wirklich registriert oder seine Daten eingetragen hat, es ist auch schleierhaft, woher diese Firmen die eMail-Adressen beziehen. Es kann praktisch jeder davon betroffen sein,
ICh werde jetzt praktisch ein "Tutorial" posten, wie man am besten in so Fällen vorgeht.
1) Ruhig bleiben!
Nicht unüberlegtes machen, wie z.B. die Rechnung bezahlen.
NICHT NICHT NICHT ZAHLEN! Auf KEINEN Fall zahlen!
2) Antworten, dass man die Dienstleistung der Firma nicht in Anspruch genommen hat, doer sich nicht darüber im klaren war, dass die Dienstleistung etwas kostet.
In meinem Fall konnt ich das Argument benutzen, dass ich noch minderjährig bin.
Meine mail:
3) Sie werden ungefähr so antworten:
woraufhin ich so antwortete:
4) Daraufhin kommen sie mit der "Betrug"-Nummer.
Ich habe 2 eMails geschrieben:
5) Daraufhin kam ihre Standard-Antwort für "Sie-haben-fast-gewonnen":
Ich machte daraufhin auch ein wenig Copy&Paste:
6) Sie schickten mir das hier:
und ich anwortete ihnen mit
Sie haben mir dann noch 1x mit
geantwortet, was ich jedoch ignoriert habe.
Nun habe ich seit Januar nichts mehr von ihnen gehört.
Das hab ich jetzt hier gepostet, um andere User zu warnen, und ihnen zu helfen.
Grüße,
cenk
Ich hab mich ein wenig informiert, und auch andere Leute in meiner (schulischen) Umgebung haben solche eMails erhalten.
Es ist jedoch irrelevant, ob man sich da wirklich registriert oder seine Daten eingetragen hat, es ist auch schleierhaft, woher diese Firmen die eMail-Adressen beziehen. Es kann praktisch jeder davon betroffen sein,
ICh werde jetzt praktisch ein "Tutorial" posten, wie man am besten in so Fällen vorgeht.
1) Ruhig bleiben!
Nicht unüberlegtes machen, wie z.B. die Rechnung bezahlen.
NICHT NICHT NICHT ZAHLEN! Auf KEINEN Fall zahlen!
2) Antworten, dass man die Dienstleistung der Firma nicht in Anspruch genommen hat, doer sich nicht darüber im klaren war, dass die Dienstleistung etwas kostet.
In meinem Fall konnt ich das Argument benutzen, dass ich noch minderjährig bin.
Meine mail:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe heute einen Brief mit dem Betreff "Letzte Zahlungerinnerung"
von Ihnen erhalten.
Allerdings habe ich ihr Angebot - eine "Lebensprognose" - nie in
Anspruch genommen.
Ich habe zwar auf den Werbebanner geklickt und anschließend, in dem
Glaube, er sei kostenlos - meine Daten angegeben.
Aber dann habe ich den Test doch nicht gemacht. Einerseits, weil ich
gesehen hab', das er etwas kostet, und andererseits, weil ich keine
Zeit hatte, und losgehen musste.
Ich habe ihre Dienstleistung zu keiner Zeit in Anspruch genommen, und
mich nie damit einverstanden erklärt, ihnen Geld für die von mir nicht
in Anspruch genommene Dienstleistung zu zahlen.
Dazu kommt noch, dass die angeblich am 13.23.2006 abgeschickte eMail
mit der Zahlungsaufforderung nie angekommen ist, deswegen also nie
abgeschickt worden sein kann.
Ich schulde Ihnen also kein Geld, da ich ihr Angebot also NICHT in
Anspruch genommen habe.
Ich wiederhole:
Ich habe zu keiner Zeit eine Ihrer Dienstleistungen in Anspruch
genommen oder mich damit einverstanden erklärt, Ihnen Geld für den
Test zu zahlen.
Ich bitte Sie darum, mich nicht weiter mit Rechnungen und dergleichen
zu belästigen, deren Inhalt nicht stimmt.
Grüße,"
3) Sie werden ungefähr so antworten:
"auf die Kosten in Höhe von einmalig 59,-€ werden Sie auf der Seite unter der
Anmeldemaske und nochmals in den AGB hingewiesen.
In den AGB, die Sie als gelesen und akzeptiert bestätigt haben, finden Sie
auch den Hinweis, dass Ihnen, sofern der Test NICHT gestartet wurde, eine
Widerrufsfrist von 14 Tagen zusteht.
Aufgrund dieser Tatsachen kam ein Vertrag durch Bestätigen der AGB und
abschicken Ihrer Anmeldedaten zustande (Fernabsatzgesetz).
Infolgedessen bitten wir sie noch einmal den Betrag im angegebenen Zeitraum zu
begleichen"
woraufhin ich so antwortete:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
Da ich nicht volljährig und somit nicht Geschäftsfähig bin, ist der
abgeschlossene Vertrag ungültig.
Es tut mir Leid, ihre Zeit in Anspruch genommen zu haben.
<Vollständiger Name>
Geburtsdatum: <GB-D>"
4) Daraufhin kommen sie mit der "Betrug"-Nummer.
"
bei der Anmeldung muss das korrekte Geburtsdatum eingetragen werden. Bei Ihren
Angaben handelt es sich nicht um den Tag, an dem Sie tatsächlich geboren
wurden. Da nur Erwachsene den Dienst in Anspruch nehmen können, haben Sie ganz
bewusst ein falsches Geburtsdatum angegeben, um unsere Leistung zu nutzen.
Dies gilt rechtlich als Betrug.
Bei entstandenem Schaden, müssen Sie in jedem Falle dafür aufkommen!
Infolgedessen bitten wir Sie noch einmal den Betrag im angegebenen Zeitraum zu
begleichen, da wir den Fall ansonsten dem Inkasso übergeben werden."
Ich habe 2 eMails geschrieben:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
Was für ein Schaden ist denn entstanden?
Ich weise Sie nochmals ausdrücklich darauf hin, dass ich den Test
NICHT gemacht habe, also Ihre Dienstleistung NICHT in Anspruch
genommen habe.
Grüße,
cenk"
"Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich mache Sie nochmals DEUTLICH darauf Aufmerksam, dass kein Betrug
vonstatten gegangen ist.
In diesem Fall ist der Vorwurf eines Betruges völlig absurd, da es an
dem Betrugsvorsatz fehlt. Ein solcher würde nämlich mindestens
voraussetzen, dass sich der Anmeldende darüber bewusst ist, dass das
Angebot kostenpflichtig ist und er sich durch die Angabe des falschen
Geburtsdatums der Zahlung entziehen will. Davon kann aber aufgrund der
unzureichenden Kosteninformation nicht ausgegangen werden. Es ist also
höchstfraglich, ob ein Staatsanwalt überhaupt ein Ermittlungsverfahren
einleiten würde, wenn ihm eine solche Strafanzeige auf den
Schreibtisch flattert.
Grüße,
cenk"
5) Daraufhin kam ihre Standard-Antwort für "Sie-haben-fast-gewonnen":
"wir haben Ihre e-Mail zur Kenntnis genommen, bestehen jedoch weiterhin auf
unsere Forderung und werden Sie somit auch künftig anmahnen.
Falls Sie nicht reagieren, sehen wir uns leider gezwungen die Angelegenheit an
ein Inkassounternehmen zu übergeben."
Ich machte daraufhin auch ein wenig Copy&Paste:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich muss Ihnen kein Geld zahlen, da zwischen uns KEIN Vertrag zustande
gekommen ist, denn da ich nicht volljährig und somit nicht
Geschäftsfähig bin, ist der abgeschlossene Vertrag ungültig.
Ich habe durch die Angabe eines falschen Geburtsdatums auch keinen
Betrug begangen habe, denn in diesem Fall ist der Vorwurf eines
Betruges völlig absurd, da es an
dem Betrugsvorsatz fehlt. Ein solcher würde nämlich mindestens
voraussetzen, dass sich der Anmeldende darüber bewusst ist, dass das
Angebot kostenpflichtig ist und er sich durch die Angabe des falschen
Geburtsdatums der Zahlung entziehen will. Davon kann aber aufgrund der
unzureichenden Kosteninformation nicht ausgegangen werden. Es ist also
höchstfraglich, ob ein Staatsanwalt überhaupt ein Ermittlungsverfahren
einleiten würde, wenn ihm eine solche Strafanzeige auf den
Schreibtisch flattert.
Ganz abgesehen davon, dass ich dadurch der Zahlung ja nicht entgangen wäre.
Und weiterhing mache ich sie nochmals DEUTLICHST darauf Aufmerksam,
dass ich den Test NICHT in Anspruch genommen habe.
Es tut mir Leid, ihre Zeit in Anspruch genommen zu haben.
Grüße,
cenk"
6) Sie schickten mir das hier:
laut geltendem Fernabsatzgesetz müssen Sie nicht zwingend eine Unterschrift
für einen Vertrag leisten.
Hierzu reicht lediglich die beidseitige Willenserklärung um den besagten
Vertrag zu schließen. Dies haben Sie mit absenden des Anmeldeformulars getan.
Die AGB haben Sie zudem selber als gelesen, verstanden und akzeptiert
gekennzeichnet bevor Sie die Anmeldung abgesendet haben."
und ich anwortete ihnen mit
"Das mag sein, ABER:
Ich bin MINDERJÄHRIG:
Das heißt, dass ich NICHT einen Vertrag mit Ihnen abgeschlossen habe.
Da ich ein falsches Geburtsdatum angegeben habe, sagten Sie, ich hätte
Betrug begangen.
Das trifft NICHT (Ich wiederhole: "nicht") zu, da es nur ein Betrug
währe, wenn ich dadurch der Zahlung entgangen wäre.
Das hätte ich nicht. In diesem Fall ist der Vorwurf eines
Betruges völlig absurd, da es an
dem Betrugsvorsatz fehlt. Ein solcher würde nämlich mindestens
voraussetzen, dass sich der Anmeldende darüber bewusst ist, dass das
Angebot kostenpflichtig ist und er sich durch die Angabe des falschen
Geburtsdatums der Zahlung entziehen will. Davon kann aber aufgrund der
unzureichenden Kosteninformation nicht ausgegangen werden. Es ist also
höchstfraglich, ob ein Staatsanwalt überhaupt ein Ermittlungsverfahren
einleiten würde, wenn ihm eine solche Strafanzeige auf den
Schreibtisch flattert.
Insofern ist das ja geklärt.
Sie können weiterhin versuchen, mich mit absurden (ja, "absurden")
Zahlungerinnerungen zu belästigen, aber ich muss und werde nicht
(NICHT) zahlen.
Grüße,
cenk"
Sie haben mir dann noch 1x mit
wir haben Ihre e-Mail zur Kenntnis genommen, bestehen jedoch weiterhin auf
unsere Forderung und werden Sie somit auch künftig anmahnen.
Falls Sie nicht reagieren, sehen wir uns leider gezwungen die Angelegenheit an
ein Inkassounternehmen zu übergeben."
geantwortet, was ich jedoch ignoriert habe.
Nun habe ich seit Januar nichts mehr von ihnen gehört.
Das hab ich jetzt hier gepostet, um andere User zu warnen, und ihnen zu helfen.
Grüße,
cenk
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