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"Schwarzsurfen" legal

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    • Dem kann ich nur zustimmen. Wenns ein freies WLAN gibt darf ich mich da auch einwählen. Wenn das der WLAN-Besitzer nicht will soll er es verschlüsseln. Dafür gibt es ja die Verschlüsselungen. Wenn ich mich aber in ein fremdes WLAN einwähle sollte ich das auch nicht ausnutzen und irgendwelche bösen Sachen machen.
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    • Original von Zeph
      Dann fehlt nur noch ein Richterspruch, dass der WLAN-Betreiber nicht dafür verantwortlich ist, wenn über seinen Anschluss schindluder getrieben wird - sofern er nachweisen kann, das er es nicht selbst war.
      Freifunk ich komme :)



      Warum? Wurde doch gesprochen. Er kann oder ist jetzt sogar verpflichtet sein WLAN zu verschlüsseln (wofür es übrigens auch Geldbußen geben kann!!). Wenn er dies nicht tut: Selber schuld!
    • Original von Geloeschter Benutzer

      Warum? Wurde doch gesprochen. Er kann oder ist jetzt sogar verpflichtet sein WLAN zu verschlüsseln (wofür es übrigens auch Geldbußen geben kann!!).


      Ach ja? Nach welcher Rechtsgrundlage bitte?

      Udo
      MacPro5,1 12 x 2,66 GHz (2 TB, 1 TB, 500 GB SSDs) - MacBookPro6,2 2,4 GHz (1 TB SSD) - mit Sierra (10.12.6),
      MacBook7,1 2,4 GHz (1 TB SSD) mit Mavericks (10.9.5),
      MacMini4,1 2,4 GHz mit High Sierra (10.13.6),
      MacBookPro11,5 (1 TB SSD) 2,8 GHz mit Yosemite (10.10.5)
      MacPro2,1 8 x 3,0 GHz mit Snow Leopard (10.6.8)
      am HP LaserJet P2055dn und HP LaserJet 400 color M451dn/
      iPhone 13 mini (mit iOS 17.2.1) - iPad 9 (mit iOS 17.2)
    • Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden. Es wurde über ein offenes WLAN via Tauschbörse Filme/Musik o.ä. geladen. Der Besitzer des Anschlusses erhielt daraufhin eine Klage wegen Urheberrechtsverletzungen und setzte sich zur Wehr, da die Verletzung nicht von Ihm ausging sondern von einem dritten. Er bekam nicht Recht, da er ja bewusst den Internetzugang offen ließ und somit quasi wie Mittäter war.

      "Von daher ist es gerechtfertigt, ihm zumindest die Sicherungsmaßnahmen abzuverlangen, die eine Standardsoftware erlaubt. So hätte er für die verschiedenen Nutzer seines Computers Benutzerkonten mit eigenem Passwort installieren können, die einem aus diesem Kreis stammenden Verletzer wenigstens den Schutz der Anonymität genommen hätte", meinten die Richter. Und weiter: "Das Risiko eines von außen unternommenen Zugriffs auf das WLAN-Netz hätte er durch Verschlüsselung minimieren können, die eine Vielzahl von WLAN-Routern als mögliche Einstellung standardmäßig vorsehen. Wenn der Antragsgegner solche Maßnahmen gleichwohl unterlässt, weil er sie für lebensfremd erachtet, hat er eben die Konsequenzen zu tragen."


      medien-internet-und-recht.de/pdf/VT_MIR_2008_056.pdf
    • Original von Geloeschter Benutzer
      Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden. Es wurde über ein offenes WLAN via Tauschbörse Filme/Musik o.ä. geladen. Der Besitzer des Anschlusses erhielt daraufhin eine Klage wegen Urheberrechtsverletzungen und setzte sich zur Wehr, da die Verletzung nicht von Ihm ausging sondern von einem dritten. Er bekam nicht Recht, da er ja bewusst den Internetzugang offen ließ und somit quasi wie Mittäter war.


      Ok, er wurde also wegen Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung bestraft. Das ist immer noch ein Unterschied zu "ein Bußgeld wegen nichtgeschütztem WLAN'"...

      So einen Tatbestand kenne ich nämlich nicht...

      Udo
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    • Original von Udo2009...

      Ok, er wurde also wegen Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung bestraft. Das ist immer noch ein Unterschied zu "ein Bußgeld wegen nichtgeschütztem WLAN'"...

      ...


      Das hab ich ja oben schon geschrieben: Wenn ich ein offenes WLAN nutze dann sollte ich es auch nicht ausnutzen indem man z.B. illegale Downloads tätigt. Das war bei dem Urteil der Fall und der WLAN-Betreiber hat dann natürlich die Konsequenzen zu tragen. Das ist aber auch nur natürlich, Beispiel: Wenn ich jeden mit meinem Auto fahren lasse und irgendjemand, der nicht ermittelbar ist, verstößt dabei stets gegen die StVO dann muss ich als Fahrzeugbesitzer dafür grade stehen.

      Das Gesetz verbietet mir nicht mein WLAN unverschlüsselt zu lassen aber das Gesetz gebietet mir dafür Sorge zu tragen, dass durch die Nutzung meines WLANs nicht gegen geltendes Recht verstoßen wird durch Unbekannte.
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    • Generell kann niemand dafuer bestraft werden, wenn er sein W-Kan nicht verschluesselt, noch gibt es keine Pflicht dies zu tun.
      Passiert aber etwas, wie im o.g. Fall, denn ist man zuerst in der Beweispflicht d.h. man muss beweisen, das man nicht selbst gesurft hat, da dies aber gar nicht moeglich ist und man auf die Ehrlichkeit des wirklichen Nutzers angewiesen ist, bekommt man eben eine Mitschuld.
      Man wird fuer etwas bestraft, was man gar nicht bewusst gemacht hat, deshalb sollte wohl jeder sein W-Lan verschluesseln.
      De eerste stap is altijd de moeilijkst =^..^=.
      When we are happy we are always good, but when we are good we are not always happy.
      Gruss vom Symbian-Freak und Katzen-Freund Macintoshy
    • Original von Madcat...Beispiel: Wenn ich jeden mit meinem Auto fahren lasse und irgendjemand, der nicht ermittelbar ist, verstößt dabei stets gegen die StVO dann muss ich als Fahrzeugbesitzer dafür grade stehen.


      Hallo??? Wir leben ja immer noch in einem Rechtsstaat und nicht in irgendeiner Bananenrepublik...

      Für etwas, was du nicht getan hast, darfst du nicht bestraft werden. (Etwas anderes ist die Gefährdungshaftung, die sich allein daraus ergibt, dass das Auto in Betrieb ist - wenn Dein Auto einen Schaden "verursacht" egal wie, greift die Haftung aus der allgemeinen Betriebsgefahr - aber das ist was völlig anderes.)

      Wenn mit Deinem Auto ständig Rotlichtverstöße, Geschwindigkeitsübertretungen begangen werden, muss die Behörde dir beweisen, dass du der Täter bist/warst. Wenn das nicht geht, kann dir ggf. die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt werden, um in Zukunft feststellen zu können, wer diese Verstöße begeht. Du darfst deswegen nicht bestraft werden - alles andere erfüllt die Tatbestände der Rechtsbeugung und Verfolgung
      Unschuldiger...

      Udo
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    • Original von Udo2009
      Original von Madcat...Beispiel: Wenn ich jeden mit meinem Auto fahren lasse und irgendjemand, der nicht ermittelbar ist, verstößt dabei stets gegen die StVO dann muss ich als Fahrzeugbesitzer dafür grade stehen.


      Hallo??? Wir leben ja immer noch in einem Rechtsstaat und nicht in irgendeiner Bananenrepublik...

      Für etwas, was du nicht getan hast, darfst du nicht bestraft werden. (Etwas anderes ist die Gefährdungshaftung, die sich allein daraus ergibt, dass das Auto in Betrieb ist - wenn Dein Auto einen Schaden "verursacht" egal wie, greift die Haftung aus der allgemeinen Betriebsgefahr - aber das ist was völlig anderes.)

      Wenn mit Deinem Auto ständig Rotlichtverstöße, Geschwindigkeitsübertretungen begangen werden, muss die Behörde dir beweisen, dass du der Täter bist/warst. Wenn das nicht geht, kann dir ggf. die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt werden, um in Zukunft feststellen zu können, wer diese Verstöße begeht. Du darfst deswegen nicht bestraft werden - alles andere erfüllt die Tatbestände der Rechtsbeugung und Verfolgung
      Unschuldiger...

      Udo


      Also zu allerst ist man immer selbst in der beweispflicht, man muss einer Behoerde beweisen, das man z.B. nicht selbst im Auto am Steuer war, wenn ein Verkehrsverstoss stattgefunden hat.

      Das Fahrtenbuch ist eine gute Sache, aber nutzt hinter her gar nichts mehr.
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      Gruss vom Symbian-Freak und Katzen-Freund Macintoshy
    • Was es auch gibt: doppelt vergebene Kennzeichen.

      Kein Witz, mein Onkel bekam laufend Strafmandate, obwohl der Wagen nicht bewegt wurde.
      Durch Nachforschungen beim Straßenverkehrsamt kam heraus, dass das Kennzeichen doppelt vergeben wurde. Zufällig auch noch das gleiche Automodell.

      Gruss
      Karsten
    • Original von Macintoshy
      Also zu allerst ist man immer selbst in der beweispflicht, man muss einer Behoerde beweisen, das man z.B. nicht selbst im Auto am Steuer war, wenn ein Verkehrsverstoss stattgefunden hat.


      Ich schlag hier gleich lang hin.... Wo habt Ihr denn dieses gesunde Halbwissen her??

      Schon mal was von der "Unschuldsvermutung" gehört?

      Hier in Deutschland giltst Du solange als unschuldig, bis Dein Schuld bewiesen ist. - Egal ob Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren.

      Manche Behörde legt das mitunter etwas seltsam aus... aber deswegen liegt die Beweispflicht immer noch beim "Ankläger".

      Udo
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    • Stimmt nicht so ganz.

      Du bist als Kraftfahrer in der Beweispflicht. Schon mal was von Anhörungsbogen gehört?
      Entweder warst Du immer ganz brav, oder hast immer schön bezahlt.
      Anhörungsbogen bekommst Du, wenn Du Widerspruch einlegst, bzw. Du von einem anderen Kraftfahrer angezeigt wurdest.
      Wobei ein "Blauer" in Zivil (auch nicht im Dienst) reicht, um einem allein fahrenden Fahrzeugführer anzuzeigen und dies durchzusetzen. Anders sieht es aus, wenn man Beifahrer im Auto hat, dann hat ein "Blauer" keine Chance, da alle bezeugen, daß dieser alkoholisiert war. Eigene Erfahrungswerte.

      Gruss
      Karsten
    • Original von Udo2009...
      Hier in Deutschland giltst Du solange als unschuldig, bis Dein Schuld bewiesen ist. - Egal ob Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren...


      Richtig aber du bist auch für dein Fahrzeug verantwortlich. Beispiel: Dein Freund hat keinen Führerschein, du lässt ihn aber fahren (wir nehmen mal an er kanns) und bist als Beifahrer dabei. Ihr kommt in eine Verkehrskontrolle. Ist dir klar, dass du jetzt, obwohl du ja überhaupt nichts gemacht hast, deinen Führerschein ebenfalls riskierst wenn der Kläger beweisen kann, dass du vor der Kontrolle wusstest, dass der Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist? Das nennt man dann grob fahrlässig. Nehmen wir nun mal an, dass man dir nicht nachweisen kann, dass du vor Fahrtantritt wusstest, dass dein Freund keinen Führerschein hat. Auch dann riskierst du deinen Führerschein...denn du hättest dich vergewissern müssen, dass er einen Führerschein hat und überhaupt fahren darf. Das wäre dann "nur" fahrlässig.
      Und das gibts nicht nur im Straßenverkehr oder wegen dem WLAN. Der Amoklauf in Winnenden ist ähnlich, da wurde gegen den Vater ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet. Denk mal drüber nach, Udo ;)
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    • Vielleicht sollte ich ein bißchen weiter ausholen:

      1. Delikt: (Fahrer war ich nicht, nur Beifahrer) Tempo 150 auf einer Bundesstraße, wir: (Fahrer, drei Beifahrer) wurden überholt, per Polizei-Kehle rausgewunken. Der "Blaue" war allein, hatte also null Chance, da wir alle im Anhörungsbogen Tempo 100 angegeben haben und zudem ausgesagt haben, daß der Herr "Blau" nach Alkohol gerochen hat. Verlief im Sande.
      2. Delikt: LKW auf der Autobahn ausgebremst und zur Bremsung gezwungen (Nötigung).
      Unser Fahrer hatte vorher Tempo 180 - 200 drauf, der LKW zog rüber und unser Fahrer stocksauer, hat dann den LKW ausgebremst und zur Vollbremsung gezwungen.
      LKW - Fahrer hat Anzeige bei der nächsten Pol-Autobahn erstattet (Ladung war im Arsch).
      Anhörungsbogen: unser Fahrer hat nichts Unerlaubtes gemacht, nur mal kurz die Nebelschlußleuchten eingeschaltet (vermeintliches Bremsen). Verlief im Sande.
      Ist längst verjährt - darum darf ich es auch schreiben.

      Fazit: Kumpels im Wagen - alles paletti.
    • Original von Karsten W.
      Stimmt nicht so ganz.

      Du bist als Kraftfahrer in der Beweispflicht. Schon mal was von Anhörungsbogen gehört?


      Natürlich... nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (und auch der Strafprozessordnung) ist der Betroffene/Beschuldigte anzuhören. Als Betroffener/Beschuldigter musst du aber nicht zur Sache aussagen. Einzig Deine Personalien - sofern nicht ohnehin schon bekannt - musst du angeben.

      Der Anhörungsbogen ist kein Beweis... er ist ein prozessuales Mittel, zur Unterbrechung der Verjährungsfrist.

      Und wenn ihr hier x-mal behauptet, der Kraftfahrer ist in der Beweispflicht - er ist es nicht! Die Straßenverkehrsbehörde muss dem Betroffenen beweisen, dass er etwas gemacht hat - ist mitunter einfach - ein Foto eines Starenkastens kann man schlecht wegdiskutieren... ;)

      Udo
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    • @Karsten

      Das sind Dinge, mit denen ich mich nicht unbedingt rühmen würde. Wenn man Scheiße baut sollte man auch den Arsch in der Hose haben, dazu zu stehen.

      @Udo

      Der Anhörungsbogen sagt erstmal aus, dass es da einen Beweis gibt und man DIR was vorwirft. Er gibt dir die Möglichkeit dich zum Vorwurf zu äußern. Ignorierst du ihn darfst du blechen. Willst du nicht blechen musst du hierauf nun deine Unschuld beweisen, z.B. indem du angibst wer gefahren ist. ;)
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    • Original von Madcat
      Der Anhörungsbogen sagt erstmal aus, dass es da einen Beweis gibt und man DIR was vorwirft.


      Richtig, dass man dir etwas vorwirft und überzeugt ist, einen Beweis zu haben. In der Anhörung kannst du dann deine Ansicht darlegen oder den Beweis "ad absurdum" führen... Dann geht es weiter...

      Notfalls wird die Sache vor Gericht gewürdigt - der Amtsrichter hat durchaus öfter eine andere Meinung als die Ordnungsbehörde (abgesehen von den genannten Fotos, wo's wenig zu diskutieren gibt).

      Udo
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