"Schwarzsurfen" legal

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    • Hallo,

      @Madcat: ich war nur Beifahrer und im Übrigen liegen diese Vorfälle schon ca. 25 Jahre zurück.
      War nur als Beispiel gedacht, um aufzuzeigen, wozu Anhörungsbögen gut sind.

      Fotos sind auch nicht unbedingt beweiskräftig - fette Sonnenbrille - und schon war`s das.
      Da man aber kein Fahrtenbuch führen möchte, bezahlt man halt.

      Persönlich bin ich noch nie geblitzt worden, ist glaube ich, bei "Moped" - Fahrern auch nicht so easy (eine stationäre Blitzampel bringt da wohl nichts, da "Mopeds" nur ein Kennzeichen hinten haben...).


      Gruss
      Karsten
    • Hallo,

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    • ..und wozu wird man z.B. nach einem Alibi gefragt, wenn etwas gewesen ist, wohl doch nur deswegen, damit man beweisen kann, das man dies oder jenes nicht getan hat...

      Aussage verweigern darf man laut Paragraph 55, wenn man sich mit einer Aussage selbst belasten wuerde.
      Denn ist man nur verpflichtet seine Personalien zu nennen.

      Andernfalls wirkt eine Aussageverweigerung nicht unbedingt unverdaechtig.
      De eerste stap is altijd de moeilijkst =^..^=.
      When we are happy we are always good, but when we are good we are not always happy.
      Gruss vom Symbian-Freak und Katzen-Freund Macintoshy
    • Original von Udo2009
      Original von Madcat
      Der Anhörungsbogen sagt erstmal aus, dass es da einen Beweis gibt und man DIR was vorwirft.


      Richtig, dass man dir etwas vorwirft und überzeugt ist, einen Beweis zu haben. In der Anhörung kannst du dann deine Ansicht darlegen oder den Beweis "ad absurdum" führen... Dann geht es weiter...
      ...


      Was im Endeffekt bedeutet, dass du deine Unschuld beweisen musst. Tust du nichts dergleichen (schweigst du also zum Vorwurf) musst du zahlen. ;)
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Madcat ()

    • Original von Madcat
      Original von Udo2009
      Original von Madcat
      Der Anhörungsbogen sagt erstmal aus, dass es da einen Beweis gibt und man DIR was vorwirft.


      Richtig, dass man dir etwas vorwirft und überzeugt ist, einen Beweis zu haben. In der Anhörung kannst du dann deine Ansicht darlegen oder den Beweis "ad absurdum" führen... Dann geht es weiter...
      ...


      Was im Endeffekt bedeutet, dass du deine Unschuld beweisen musst. Tust du nichts dergleichen (schweigst du also zum Vorwurf) musst du zahlen. ;)


      genau so sieht es aus.
      De eerste stap is altijd de moeilijkst =^..^=.
      When we are happy we are always good, but when we are good we are not always happy.
      Gruss vom Symbian-Freak und Katzen-Freund Macintoshy
    • Original von Madcat
      ...musst du zahlen. ;)


      Wenn man den Anhörungsbogen nicht beachtet, heißt das erst mal nicht unbedingt das man (gleich) zahlen muss.

      In vielen Fällen kommt dieser Bogen an eine Firmenanschrift (GmbH, AG usw.). Das diese GmbH das Fahrzeug schlecht selbst gefahren sein kann ist logisch. Wenn der Anhörungsbogen nicht ausgefüllt wird, kommt erst mal die Staatsgewalt (sprich: die Polizei) in die Firma und versucht den Verantwortlichen zu ermitteln. Sollte aber eine Feststellung nicht möglich sein und niemand der Firma (z. B. Fuhrparkleiter, Geschäftsführer usw.) kann weiterhelfen, kommt die bereits erwähnte Fahrtenbuchauflage sowie ein Bußgeld für den Fuhrparkleiter.