Garantie von Apple

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    • Garantie von Apple

      Hallo
      Ich bin seit dem Wochenende stolzer Besitzer eines neuen MBP, das ich zu einem guten Preis aus der Bucht gefischt habe. Leider weiß ich nicht, wie ich das Herstellungsdatum oder die Garantiedauer heraus bekommen kann.
      Das Notebook war noch nagelneu und versiegelt.
      Registriert sich das Notebook von selbst bei Apple sobald es eine webverbindung hat?
    • Hallo,

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    • Hi und willkommen im Forum! :)


      Registriert wird die Seriennummer eigentlich beim Kauf im Fachhandel. Eine Rechnung mit Kaufdatum (und beginn der einjährigen Garantie) ist dabei im Grunde immer die Regel. Hast du das MBP von einem Shop gekauft, oder von Privat? Ich wüsste jetzt nicht, ob man mal bei Apple anrufen könnte und das anhand der Seriennummer in Erfahrung bringen kann!?

      Hat es sich wenigstens gelohnt? ;)


      Grüße


      EDIT:

      @ Karsten: Also doch mal die Hotline anrufen...!?
    • Original von beniklir
      Ich habe das Notebook privat gekauft jedoch original versigelt.
      Wollte nur wissen wie lange ich mir mit einem Applecare Zeit lassen kann, da die Portokasse jetzt leer ist.

      Dann sollte der Privat-Verkäufer doch auch eine Rechnung haben - die hätte ich mir geben lassen. Eben gerade wegen der Garantie-Ansprüche (die übrigens laut den EU-Richtlinien zwei Jahre betragen - auch für Apple...)

      Udo
      MacPro5,1 12 x 2,66 GHz (2 TB, 1 TB, 500 GB SSDs) - MacBookPro6,2 2,4 GHz (1 TB SSD) - mit Sierra (10.12.6),
      MacBook7,1 2,4 GHz (1 TB SSD) mit Mavericks (10.9.5),
      MacMini4,1 2,4 GHz mit High Sierra (10.13.6),
      MacBookPro11,5 (1 TB SSD) 2,8 GHz mit Yosemite (10.10.5)
      MacPro2,1 8 x 3,0 GHz mit Snow Leopard (10.6.8)
      am HP LaserJet P2055dn und HP LaserJet 400 color M451dn/
      iPhone 13 mini (mit iOS 17.2.1) - iPad 9 (mit iOS 17.2)
    • Unsinn.
      Es gibt keine gesetzliche Garantie.

      Garantie (=freiwillige Leistung von Apple) 1 Jahr.
      Gewährleistung (= gesetzlich geregelte Pflicht des Händlers) zwei Jahre.

      Das gilt aber nicht bei privaten...

      BGB § 434 Sachmangel
      BGB § 437 Rechte des Käufers bei Mängeln.
      BGB § 438 Verjährung der Mängelansprüche
      BGB § 439 Nacherfüllung
      BGB § 440 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz
      BGB § 476 Beweislastumkehr

      Gewährleistungsrechte beim Kauf

    • Das gilt aber nicht bei privaten...

      Natürlich nicht - aber der private Verkäufer hat das Teil irgendwo gekauft, da muss er eine Rechnung haben. Die Gewährleistung (um den korrekten Begriff zu gebrauchen) geht mit dem Verkauf auf den neuen Erwerber über.

      Also sollte ich mir die Rechnung geben lassen, wo der private Verkäufer das Teil von einem gewerblichen Händler gekauft hat, um selber dann im Falle von Mängeln meine Ansprüche gegenüber dem Händler geltend machen zu können...

      Udo
      MacPro5,1 12 x 2,66 GHz (2 TB, 1 TB, 500 GB SSDs) - MacBookPro6,2 2,4 GHz (1 TB SSD) - mit Sierra (10.12.6),
      MacBook7,1 2,4 GHz (1 TB SSD) mit Mavericks (10.9.5),
      MacMini4,1 2,4 GHz mit High Sierra (10.13.6),
      MacBookPro11,5 (1 TB SSD) 2,8 GHz mit Yosemite (10.10.5)
      MacPro2,1 8 x 3,0 GHz mit Snow Leopard (10.6.8)
      am HP LaserJet P2055dn und HP LaserJet 400 color M451dn/
      iPhone 13 mini (mit iOS 17.2.1) - iPad 9 (mit iOS 17.2)
    • Der letzte Link war nicht aktuell. Hier der aktuelle: Gewährleistungsrechte beim Kauf.

      Noch eine Richtigstellung:
      Die Regelungen des BGB für Kauf und Tausch (§§ 433 ff) gelten grundsätzlich für alle Käufer und Verkäufer, unabhängig davon, ob sie Unternehmer sind, oder nicht. D.h. auch für Private.

      *edit*
      Der Verkäufer kann aber durch Vereinbarung die Rechte des Käufers wegen eines Mangels beschränken oder sogar ausschließen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von HäckMäc ()

    • Die Gewährleistung (um den korrekten Begriff zu gebrauchen)


      Gewährleistung = Umgangssprache
      Sachmängelhaftung = korrekter Begriff

      Genaugenommen wurde das Gewährleistungsrecht 2002 mit der Schuldrechtsreform abgeschafft, seither wird die Mängelhaftung im normalen Vertragsrecht im BGB geregelt. Der eigentlich falsche Begriff der Gewährleistung hält sich aber ganz offensichtlich hartnäckig. :D

      Wenn sich erstmal rumgesprochen hätte, daß es Sachmängelhaftung heißt, würden die Leute vielleicht auch nicht ständig Garantie und "Gewährleistung" verwechseln.

      Grüße

      Rüdiger
      Äpfel und Birnen:
      MacBook Intel Core 2 Duo 2,26GHz, 2GB, 320GB, Snow Leopard
      Macbook nano Intel Atom 1,6GHz, 1GB, 160GB, Kalyway Leopard (=Acer Aspire One A150)
      Mac mini Intel Core Duo 1,83GHz, 2GB, 160GB, Leopard