Vespa verkaufen, - Vertrag machen

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    • Vespa verkaufen, - Vertrag machen

      Hallo Leute,

      ich habe bei mobile.de meine Vespa reingestellt und ein Interessent aus Berlin hat sich gemeldet. Ich wohne bei Frankfurt am Main.
      Er will die Vespa für seine Freundin kaufen. 1200 will er dafür zahlen. Ich finde diesen Preis okay und da er noch den Versand über eine Spedition bezahlen muss, verzichte ich auf die 200 Euro mehr, die ich anfangs haben wollte.

      Jetzt ist es soweit, dass die Vespa in einer Werkstatt ist und nochmal alles gecheckt wird. Ich soll dem Käufer jetzt per Email meine Bankdaten, Adresse und den ganzen Krimskrams schicken. Auch einen Vertrag will er per Email bekommen.
      Sooo jetzt kommen meine eigentlichen Fragen.

      Was genau muss in diesen Vertrag rein. Ich will nicht so einen Mustervertrag nehmen, da ich denke man müsse noch Sachen reinschreiben, die es in einem Normalfall nicht gibt... Beispielsweise hat er den Roller ja nur auf Fotos gesehen. Alle Mängel (sind nur kleine Lackschäden) habe ich in der Auktion stehen, auf den Fotos zu sehen und am Telefon habe ich sie ihm auch gesagt.
      Also welche besonderen Formulierungen sollte ich in den Vertrag aufnehmen?

      Meine zweite Frage ist, wie wir das genau abwickeln sollten...
      Ich maile ihm den Vertrag und er schickt ihn mir Unterschrieben zurück und überweist dann das Geld oder sollte ich den Vertrag zurückschicken (unterschrieben) oder wie genau sollen wir das machen?

      Danke für eure Hilfe. Bin halt noch ein Anfänger und würde gerne alles richtig machen.
      Danke für eure Hilfe
      Phl
    • Hallo,

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    • Was sollte in einen Vertrag:

      - Adresse Käufer/Verkäufer
      - Kaufpreis
      - Versandkosten (?)

      - Vespa spezifische Daten (ccm, PS, Baujahr, Farbe, Extras..)
      - sichtbare Mängel
      - die "unsichtbaren" :P


      Datum & Unterschrift.

      Denk dran, DU bist noch nicht volljährig, deine Unterschrift zählt nicht. Du darfst rein gesetzlich noch keinen Kaufvertrag eingehen. 'musste Muddi fragen :D ;) Vaddi tuts auch :D


      Dann würd ich es 2x ausdrucken, unterschreiben und zu ihn via Post schicken. Einmal für ihn, den zweiten Ausdruck unterschreibt er dir und schickt ihn wieder zurück.



      Joar, SO würde ich das machen.
    • Danke Geloeschter Benutzer...

      Klar wird das ales über meinen Vater geregelt, jedoch ist es bei uns so in der Familie, dass ich alles mache und mein Vater segnet es eifnach ab^^

      Und was für spezielle Sachen sollten noch in den Vertrag, mit Gewährleistung und dass sie meineswissens nach (hat mir so der Vorbesitzer erzählt) unfallfrei ist.

      Das mit den zwei verträgen ist gut. Werde ich so machen...
      Danke.
      Wäre für weitere Tipps dankbar.
    • Original von Geloeschter Benutzer
      Denk dran, DU bist noch nicht volljährig, deine Unterschrift zählt nicht. Du darfst rein gesetzlich noch keinen Kaufvertrag eingehen. 'musste Muddi fragen :D ;) Vaddi tuts auch :D


      Total Offtopic aber: Bullshit. Sobald das 7. Lebensjahr vollendet wurde gilt §110 BGB.

      Sorry, musste mal eben den Klugscheisser raushängen lassen. (Ob ich doch Jura studieren sollte :D )
      Das Internet ist ein gefährlicher Ort, und Windows-Nutzer wissen, dass man eine Rüstung tragen sollte. Apple-Nutzer tragen stattdessen Hawaii-Hemden.
      Jewgenij Kaspersky
    • Nichts weiters, alles wichtige wurde von Geloeschter Benutzer schon genannt. (Achja, führe wirklich jeden Mangel an). Außerdem die Gewährleistung ausschließen weil es ein Privatverkauf ist.
      Das Internet ist ein gefährlicher Ort, und Windows-Nutzer wissen, dass man eine Rüstung tragen sollte. Apple-Nutzer tragen stattdessen Hawaii-Hemden.
      Jewgenij Kaspersky
    • DU bist noch nicht volljährig, deine Unterschrift zählt nicht. Du darfst rein gesetzlich noch keinen Kaufvertrag eingehen. 'musste Muddi fragen großes Grinsen Augenzwinkern Vaddi tuts auch


      Dachte aber auch dass das Zählt da ich es auch so beigebracht bekommen habe, wird auch so bei vielen Anwaltsbüro´s geregelt. Aber was das Bundes Gesetz Buch nicht alles enthält :D Hab es auch bisher nur 2 mal durch *gg*, aber der § 110 ist mir bisher noch nie so wirklich unter gekommen :D //Kann auch sein das ich die Stelle zuspät abends beim einschlafen gelesen hab hehe

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ~*darkangel*~ ()

    • Original von phl

      Und was für spezielle Sachen sollten noch in den Vertrag, mit Gewährleistung und dass sie meineswissens nach (hat mir so der Vorbesitzer erzählt) unfallfrei ist.

      Das mit den zwei verträgen ist gut. Werde ich so machen...
      Danke.
      Wäre für weitere Tipps dankbar.


      Gewaehrleistung oder auch Garantie kannst Du nicht geben, da Du ja kein Haendler bist, ist wiebei eBay.
      Wenn Du kulant sein willst kannst Du ein 14 taegiges Rueckgaberecht vereinbaren, musst Du aber nicht.

      Wenn Du nicht der Erst besitzer bist, denn kannst Du so schreiben:

      Unfallfrei: Laut Vorbesitzer ja
      Kilometerstand: laut Vorbesitzer 000000

      Damit waerst Du aus der Beweispflicht raus, wenn etwas waere, da Du ja wirklich nicht weisst, was der Vorbesitzer verschwiegen hat........
      De eerste stap is altijd de moeilijkst =^..^=.
      When we are happy we are always good, but when we are good we are not always happy.
      Gruss vom Symbian-Freak und Katzen-Freund Macintoshy