Original von DerGraf
Außerdem wurde dieses ganze Konzept der Online-Durchsuchung gegen Schwerverbrecher erfunden, und dazu gehören halt zum Glück noch keine Leute, die etwas aus Tauschbörsen runter laden. Selbst wenn die entsprechenden Gesetzesänderungen durchkommen kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Richte diese Maßnahme gegen Tauschbörsennutzer anordnen dürfen. Und selbst wenn sie es könnten - erst mal müsste ein konkreter Verdacht vorliegen. Die Online-Durchsuchung wird sicher kein Werkzeug werden, mit dem pauschal alle Bürger überwacht werden. Das wäre auch viel zu aufwändig.
Vor allem, angenommen es wäre jetzt rechtens, was es auf Grund des GG nicht ist, können die nicht einfach auf Teufel komm raus irgendwelche Computer durchforschen, dazu brauchen sie genauso wie bei einer Hausdurchsuchung eine richterliche Anordnung.
Gruß, Blade
Because the people who are crazy enough to think they can change the world,
are the ones who do.
are the ones who do.